LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein]
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
 
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.


Daher sind
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*ein regelmäßiges [http://de.wikipedia.org/wiki/Datensicherung#Sonderfall_Privatnutzer Backup]
*ein regelmäßiges [http://de.wikipedia.org/wiki/Datensicherung#Sonderfall_Privatnutzer Backup]
notwendig.
notwendig.
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Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen:
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen:
[[file:datenmanagement_i720.mp4]]
[[file:datenmanagement_i720.mp4]]




[[Kategorie:Projekt CAD/CAM - Digitales Modell]]
[[Kategorie:LF1 Arbeitsunterlagen]]
[[Kategorie:LS1.7 Digitaler Workflow]]
[[Kategorie:Propädeutik]]

Aktuelle Version vom 12. Juni 2024, 09:05 Uhr

Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.

Daher sind

notwendig.




Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: