LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite. | Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2024, 09:05 Uhr
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: