Berufsgenossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''gewerblichen Berufsgenossenschaften''' sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. | Die '''gewerblichen Berufsgenossenschaften''' sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. | ||
Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist | '''Aufgabe''' der Berufsgenossenschaften ist die '''Unfallverhütung''' und der finanzielle Ausgleich von '''arbeitsbedingten Unfallfolgen'''. | ||
In Deutschland gibt es '''neun gewerbliche Berufsgenossenschaften''', die | In Deutschland gibt es '''neun gewerbliche Berufsgenossenschaften''', die für verschiedene Wirtschaftszweige zuständig sind. | ||
Die [http://www.bgetem.de/ Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse] ist zuständig für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in zahntechnischen Laboratorien. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft erarbeiten Vorschriften und erstellen Informationsschriften für die Mitarbeiter | Die [http://www.bgetem.de/ Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse] ('''BG-ETEM''') ist zuständig für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in zahntechnischen Laboratorien. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft erarbeiten '''Vorschriften''' und erstellen '''Informationsschriften''' für die Mitarbeiter zahntechnischer Betrieben. Halten Labore diese Vorschriften nicht ein, können Labore zwangsgeschlossen werden oder die Berufsgenossenschaft kommt nicht für den finanziellen Ausgleich bei arbeitsbedingten Unfallfolgen auf. | ||
''' | === Wichtige Vorschriften und Informationen zum Infektionsschutz (Level 1/2) === | ||
Auch für die Ansteckung mit einer '''Infektionskrankheit''' im Umgang mit Abformungen hat die BG-ETEM '''Informationen''' und '''Vorschriften''' erstellt. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor: | |||
* In zahntechnischen Laboratorien sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten. | |||
* Bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminierten Materialien ist sicherzustellen, dass Beschäftigte Infektionsgefahren nicht ausgesetzt sind. | |||
* Dies wird erreicht durch die Behandlung eingehender, möglicherweise mikrobiell kontaminierter Materialien an einem Desinfektionsplatz. | |||
==== Der Desinfektionsplatz ==== | |||
Der Desinfektionsplatz muss so gestaltet sein, dass an ihm die eingehenden mikrobiell kontaminierten Materialien aus dem Transportbehälter entnommen und desinfiziert, gereinigt und gespült werden können. Eine erneute '''Rekontamination und ein Verschleppen von Krankheitserregern in andere Bereiche muss so verhindert werden'''. | |||
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* ... der Desinfektionsplatz ausreichend große Arbeits- und Ablageflächen für mikrobiell kontaminierte Materialien hat. | |||
* ... der Desinfektionsplatz Desinfektions- und Reinigungseinrichtungen hat. | |||
* ... der Desinfektionsplatz '''getrennte Ablagemöglichkeiten''' für desinfizierte Materialien hat. | |||
Der Desinfektionsplatz muss als solcher '''eindeutig gekennzeichnet''' sein. Dies kann z. B. durch die '''Betriebsanweisung''' oder durch das Symbol Biogefährdung oder durch die '''Bezeichnung „Desinfektionsplatz“''' erfolgen. | |||
Werden wieder verwendbare '''Transportverpackungen''' eingesetzt, müssen diese aus Materialien bestehen, die '''leicht''' zu '''reinigen''' und zu '''desinfizieren''' sind. | |||
==== Der Hygieneplan ==== | |||
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen '''Hygieneplan''' im Labor zu veröffentlichen. Eine Beispiel dafür findest Du auf den Seiten 16/17 der [https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/535 Broschüre der Berufsgenossenschaft]. | |||
=== Detaillierte Vorschriften und Broschüren zum Infektionsschutz (Level 3/4) === | |||
Diese und weitere Vorschriften im Umgang mit Abformungen sind in der Broschüre „[https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/203-021.pdf Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren]“ herausgegeben von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zu entnehmen. Da die gedruckte Broschüre kostenpflichtig ist, findest du sie [https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/535 hier als PDF zum Download] und im LMS Moodle als Original und Zusammenfassung der wichtigen Inhalte. |
Aktuelle Version vom 5. September 2024, 14:40 Uhr
Allgemeine Informationen zur Berufsgenossenschaft
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.
Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist die Unfallverhütung und der finanzielle Ausgleich von arbeitsbedingten Unfallfolgen.
In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die für verschiedene Wirtschaftszweige zuständig sind.
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG-ETEM) ist zuständig für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in zahntechnischen Laboratorien. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft erarbeiten Vorschriften und erstellen Informationsschriften für die Mitarbeiter zahntechnischer Betrieben. Halten Labore diese Vorschriften nicht ein, können Labore zwangsgeschlossen werden oder die Berufsgenossenschaft kommt nicht für den finanziellen Ausgleich bei arbeitsbedingten Unfallfolgen auf.
Wichtige Vorschriften und Informationen zum Infektionsschutz (Level 1/2)
Auch für die Ansteckung mit einer Infektionskrankheit im Umgang mit Abformungen hat die BG-ETEM Informationen und Vorschriften erstellt. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor:
- In zahntechnischen Laboratorien sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten.
- Bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminierten Materialien ist sicherzustellen, dass Beschäftigte Infektionsgefahren nicht ausgesetzt sind.
- Dies wird erreicht durch die Behandlung eingehender, möglicherweise mikrobiell kontaminierter Materialien an einem Desinfektionsplatz.
Der Desinfektionsplatz
Der Desinfektionsplatz muss so gestaltet sein, dass an ihm die eingehenden mikrobiell kontaminierten Materialien aus dem Transportbehälter entnommen und desinfiziert, gereinigt und gespült werden können. Eine erneute Rekontamination und ein Verschleppen von Krankheitserregern in andere Bereiche muss so verhindert werden.
Dies wird z. B. erreicht, wenn ....
- ... der Desinfektionsplatz ausreichend große Arbeits- und Ablageflächen für mikrobiell kontaminierte Materialien hat.
- ... der Desinfektionsplatz Desinfektions- und Reinigungseinrichtungen hat.
- ... der Desinfektionsplatz getrennte Ablagemöglichkeiten für desinfizierte Materialien hat.
Der Desinfektionsplatz muss als solcher eindeutig gekennzeichnet sein. Dies kann z. B. durch die Betriebsanweisung oder durch das Symbol Biogefährdung oder durch die Bezeichnung „Desinfektionsplatz“ erfolgen.
Werden wieder verwendbare Transportverpackungen eingesetzt, müssen diese aus Materialien bestehen, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
Der Hygieneplan
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Hygieneplan im Labor zu veröffentlichen. Eine Beispiel dafür findest Du auf den Seiten 16/17 der Broschüre der Berufsgenossenschaft.
Detaillierte Vorschriften und Broschüren zum Infektionsschutz (Level 3/4)
Diese und weitere Vorschriften im Umgang mit Abformungen sind in der Broschüre „Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ herausgegeben von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zu entnehmen. Da die gedruckte Broschüre kostenpflichtig ist, findest du sie hier als PDF zum Download und im LMS Moodle als Original und Zusammenfassung der wichtigen Inhalte.