LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
Len (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Len (Diskussion | Beiträge) K (Len verschob die Seite Datenmanagement nach LS1.7 Datenmanagement) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 12. Juni 2024, 09:05 Uhr
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: