LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
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Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www. | Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein] | ||
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Version vom 14. November 2021, 07:58 Uhr
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.