LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjr8sCQ5vnnAhWHZMAKHRDzDwsQFjABegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.kzvb.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FZahnarztpraxis%2FAbrechnung%2FAbrechnung_transparent%2Ftransparent_01_2018_Aufbewahrungsfristen.pdf&usg=AOvVaw1h0ul6wlFfkwacnMIw9col Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein]
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein]


Daher sind
Daher sind

Version vom 14. November 2021, 07:58 Uhr

Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein

Daher sind

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