LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
Len (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Len (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! | Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! | ||
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite. | Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert. | ||
Daher sind | Daher sind |
Version vom 22. Januar 2022, 13:04 Uhr
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: