LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Juni 2024, 10:01 Uhr

Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.

Daher sind

notwendig.




Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: