Betriebsanweisung

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Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist so aufgeteilt, wie in der folgenden Tabelle beschrieben. Die Grafik zeigt das Bild eines Beispiels einer vollständigen Betriebsanweisung.

Betriebsname Betriebsanweisung Logo des Betriebs
Gefahrstoffbezeichnung
Piktogramme Gefahren für Mensch und Umwelt Piktogramme
Piktogramme Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Piktogramme
Piktogramme Verhalten im Gefahrfall Piktogramme
Piktogramme Erste Hilfe Piktogramme
Sachgerechte Entsorgung
Datum der Erstellung Nummer Datum und Unterschrift

Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gliedern sich nach TRGS 555 in:

  • Gefahrstoffbezeichnung
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall
  • Erste Hilfe
  • sachgerechte Entsorgung

Im Folgenden zeigen wir am Beispiel einer Betriebsanweisung für Isopropanol, in welchen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter Sie die benötigten Informationen finden.

Inhalt der Betriebsanweisung Entsprechende Informationen aus SDB Kapitelinhalt des SDB
Gefahrstoffbezeichnung 1/3 Stoffname bzw. Handelsname mit Hauptinhaltsstoffen
Gefahrstoffkennzeichnung 15 Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
Gefahren für Mensch und Umwelt 2 mögliche Gefahren
Verhalten im Gefahrfall 5 aus „Maßnahmen zur Brandbekämpfung“ „ungeeignete Löschmittel“ übernehmen
Verhalten im Gefahrfall 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Schutzmaßnahmen 7 aus „Handhabung“ übernehmen
Schutzmaßnahmen 8 aus „geeignete persönliche Schutzausrüstung“ übernehmen
Erste Hilfe 4 „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ (außer Hinweis für den Arzt)
Hinweise zur Entsorgung 13 sachgerechte Entsorgung