LS1.7 Datenmanagement
Version vom 14. November 2021, 07:56 Uhr von Len (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://…“)
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.