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Masern
Masern oder auch Morbilli genannt sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Masernvirus hervorgerufen wird. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Erkrankung, sie kann in vielen Fällen tödlich enden. Es gibt etwa 1-3 Todesfälle bei 1000 Erkrankten.
Die Inkubationszeit beträgt 8-10 Tage, d.h. nach Ansteckung mit einem Erkrankten beginnen 8-10 Tage später erste Krankheitssymptome. Etwa 14 Tage nach Ansteckung kommt es zum Ausbruch des typischen Hautausschlages. ACHTUNG:Ansteckend ist man jedoch schon etwa 4 Tage vorher.
Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber (über 40°C), Husten und Schnupfen ähnlich einer Erkältung. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Masern schwächen vorübergehend die körpereigene Abwehr, sodass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Verschlimmerungen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden. Das sind zum Beispiel Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Gehirnentzündung kommen. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen sterben daran. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück.
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)
Auch Monate oder Jahre nach der Maserninfektion kann in seltenen Fällen einer Erkrankung des Gehirns auftreten, die sich subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) nennt. Die allermeisten Patienten, bei denen SSPE auftritt, sterben daran.
Das Masern-Virus wird nur von Mensch zu Mensch übertragen. Es ist also theoretisch möglich, das Virus auszurotten. Es verbreitet sich durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) oder direkten menschlichen Kontakt. Das Virus ist hoch ansteckend, selbst bei kurzem Kontakt stecken sich 95% aller Menschen an, die Masern noch bekommen können.
Die Diagnose der Maserninfektion wird mittels klinischem Erscheinungsbild und Antikörper-Nachweis im Blut gestellt. Eine Maserninfektion ist laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Behandlungsmöglichkeiten
Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht - es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert. Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Vor Masern geschützt ist nur, wer bereits die Masern hatte oder wer geimpft ist. Sogenannte „Masernpartys“ – organisierte Treffen, bei denen nicht gegen Masern geimpfte Kinder sich bei Kindern, die akut an Masern erkrankt sind, anstecken sollen – sind verboten und werden vom Gesetzgeber bestraft. Masernerkrankungen müssen dem Gesundheitsamt vom Arzt gemeldet werden.
Das Masernschutzgesetz
Einzig wirksamen Schutz bietet die Masern-Schutzimpfung. Dazu gibt es seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz: alle Kinder müssen ab dem 1. Geburtstag beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen. Gleiches gilt für Personen, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden.
Wie lange überlebt das Masern-Virus außerhalb des Körpers?
Masernviren können noch nach 2 Stunden in der Luft nachgewiesen werden. Eine Ansteckungen von Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an Masern Erkrankter, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte, wurden beschrieben. Ein direkter Kontakt ist also nicht für die Übertragung der Masern erforderlich.
Lernsituation 3a - Gesundheitsschutz beim Umgang mit Abformungen