Lagerung partieller Prothesen

Aus Wikidental.de
Version vom 5. Februar 2024, 17:57 Uhr von Akb (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Temporäre partielle Prothesen (Teilprothesen) sind immer dann indiziert, wenn noch Restzahnbestand vorhanden ist. Man unterscheidet Lücken im Gebiss danach, ob diese durch Zähne begrenzt sind ('''Schaltlücke''') oder nach distal offen, also nicht begrenzt sind ('''Freiendlücke''' oder verkürzte Zahnreihe). Es wird bereits von einem Lückengebiss gesprochen, wenn ein Zahn fehlt. Es gibt verschiedene '''Klassifizierungen''' von unterschiedlichen L…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Temporäre partielle Prothesen (Teilprothesen) sind immer dann indiziert, wenn noch Restzahnbestand vorhanden ist.

Man unterscheidet Lücken im Gebiss danach, ob diese durch Zähne begrenzt sind (Schaltlücke) oder nach distal offen, also nicht begrenzt sind (Freiendlücke oder verkürzte Zahnreihe). Es wird bereits von einem Lückengebiss gesprochen, wenn ein Zahn fehlt.

Es gibt verschiedene Klassifizierungen von unterschiedlichen Lückengebisssituationen. Für die Herstellung von temporären partiellen Prothesen ist die Einteilung nach Herrn Wild ausreichend. Er hat das Lückengebiss in drei Klassen eingeteilt.

  • Die Zahnreihe ist durch eine oder mehrere Schaltlücken einseitig oder beidsietig unterbrochen.
  • Die Zahnreihe ist durch einseitig oder beidseitig verkürzt.
  • Die Zahnreihe ist unterbrochen und verkürzt.