Betriebsanweisung Verhalten im Gefahrfall
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Im Abschnitt 5 des SDB sind Massnahmen im Brandfall beschrieben, wenn der Gefahrstoff beteiligt ist.
Im Abschnitt 6 wird festgelegt, wie man vorgehen muss, wenn der Gefahrstoff versehentlich freigesetzt wird.
Hinweise zu beiden Themen gehören in das Feld "Verhalten im Gefahrfall" deiner Betriebsanweisung.