Im Dschungel der Abrechnungen
Abrechnungsmöglichkeiten für Vollkronen
Die BEL legt fest, dass eine Einzelkronenversorgung für einen Kassenpatienten im Gussverfahren aus einer Nichtedelmetalllegierung herzustellen sei. Das wäre eine sogenannte "Regelversorgung". Alles andere wäre eine sogenannte "gleichartige" oder "andersartige" Versorgung.
Schau dir den Laborauftrag deines Kumpels mal genauer an. Es gibt bestimmt einige Begriffe und Abkürzungen, die dir noch unbekannt sind. Es wird nicht nur zwischen Kasse und Privat unterschieden. Sondern du findest auch Abkürzungen, wie RV, GV und AV, sowie BEL II und viele weitere, wenn du mal genauer recherchierst. Außerdem siehst du, dass dein Kumpel die Krone nicht aus NEM haben möchte. Du könntest die Krone mit CAD-Software konstruieren und dann fräsen.
Geht das?
Ist das noch eine Regelversorgung?
Wie kann die Krone abgerechnet werden?
In deinem Lernmanagementsystem findest du ein Wiki mit Begriffen, die du recherchieren und kurz schriftlich erklären sollst.
Hilfreich für die Klärung der Begriffe können dir die folgenden Links sein:
Die BEL ist die Grundlage zur Abrechnung von Versorgungen für Kassenpatienten.
Hier werden Grundlagen der Abrechenbarkeit von Zahnresatz detailliert erklärt.