DIN EN ISO 20795-1 Zahnheilkunde - Kunststoffe - Teil 1: Prothesenkunststoffe
"Prothesenkunststoffe werden bei herausnehmbaren prothetischem Zahnersatz als Werkstoffe für die Prothesenbasis verwendet. Die Prothesenbasis ist der Teil der Prothese, der die künstlichen Zähne trägt und auf der Mundschleimhaut aufsitzt. Die Aufgabe der Prothesenbasis ist es, die auftretenden Kaukräfte optimal zu verteilen.
Prothesenkunststoffe ersetzen verlorengegangene Kieferkammabschnitte, bilden eine funktionelle und stabilisierende Basis und stellen das künstliche Zahnfleisch dar. Prothesenkunststoffe werden für jeden Patienten individuell vom Zahntechniker angefertigt. Dabei ist das klassische Verfahren das Stopf-Pressen, bei dem eine teigartige Mischung aus Monomer und pulverförmigem Polymer in eine Gipshohlform gestopft, darin gepresst und polymerisiert wird. Heute gibt es auch andere Herstellungsverfahren wie Injektionsverfahren, Gießverfahren, Spritz-Gussverfahren und Schmelz-Press-Verfahren. Ziel der Prothesenkunststofftechnologie ist immer eine dem jeweiligen Genauigkeitsanspruch adäquate Formgebung in optimaler Werkstoffqualität.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden in dieser Norm die Prothesenkunststoffe und ihre Copolymerisate klassifiziert und darauf basierende Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt. Weiterhin werden Anforderungen an die Verpackung, an die Kennzeichnung der Prothesenkunststoffe sowie an die Gebrauchsanweisung festgelegt. Darüber hinaus gilt dieser Teil für Prothesenkunststoffe, für die der Hersteller angibt, dass der Werkstoff über eine erhöhte Schlagzähigkeit verfügt.
Diese Norm gilt für folgende Prothesenkunststoffe:
- Polyacrylsäureester
- substituierte Polyacrylsäureester
- Polyvinylester
- Polystyrol
- mit Elastomeren modifizierte Polymethacrylsäureester
- Polycarbonate
- Polysulfone
- Polydimethacrylsäureester
- Polyacetale (Polyoxymethylen)
- Copolymerisate oder Mischungen aus den in 1) bis 9) aufgelisteten Polymeren.
Die Prothesenkunststoffe werden in folgende Typen und Klassen eingeteilt:
- Typ 1: Heißpolymerisierbare Kunststoffe
- Klasse 1: Pulver und Flüssigkeit
- Klasse 2: Pastenmaterial
- Typ 2: Autopolymerisierbare Kunststoffe
- Klasse 1: Pulver und Flüssigkeit
- Klasse 2: Pulver und Flüssigkeit für gießbare Kunststoffe
- Typ 3: Thermoplastische Formkörper oder Granulate
- Typ 4: Lichtpolymerisierbare Kunststoffe
- Typ 5: Mikrowellenpolymerisierbare Kunststoffe
Beschrieben werden die Anforderungen an den unpolymerisierten Kunststoff (z.B. Plastizität beim Stopfen) sowie an den polymerisierten Kunststoff (Bioverträglichkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Formbeständigkeit, Farbe, Farbbeständigkeit, Transluzenz, Porenfreiheit, Biegefestigkeit, Biegemodul, Höchstfaktor der Beanspruchunungsintensität für Werkstoffe mit erhöhter Schlagzähigkeit, Gesamtbrucharbeit, Verbundfestigkeit mit Kunststoffzähnen, Restgehalt an Methylmethacrylatmonomer, Wasseraufnahme, Löslichkeit)."
Quelle: [1]