Betriebsanweisung
Version vom 22. September 2022, 12:39 Uhr von Len (Diskussion | Beiträge)
Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist so aufgeteilt, wie in der folgenden Tabelle beschrieben. Die Grafik zeigt das Bild eines Beispiels einer vollständigen Betriebsanweisung.
Betriebsname | Betriebsanweisung | Logo des Betriebs |
Gefahrstoffbezeichnung | ||
---|---|---|
Piktogramme | Gefahren für Mensch und Umwelt | Piktogramme |
Piktogramme | Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | Piktogramme |
Piktogramme | Verhalten im Gefahrfall | Piktogramme |
Piktogramme | Erste Hilfe | Piktogramme |
Sachgerechte Entsorgung | ||
Datum der Erstellung | Nummer | Datum und Unterschrift |
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gliedern sich nach TRGS 555 in:
- Gefahrstoffbezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- sachgerechte Entsorgung
Im Folgenden zeigen wir am Beispiel einer Betriebsanweisung für Isopropanol, in welchen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter Sie die benötigten Informationen finden.
Inhalt der Betriebsanweisung | Entsprechende Informationen aus SDB | Kapitelinhalt des SDB |
Gefahrstoffbezeichnung | 1/3 | Stoffname bzw. Handelsname mit Hauptinhaltsstoffen |
Gefahrstoffkennzeichnung | 15 | Kennzeichnung nach CLP-Verordnung |
Gefahren für Mensch und Umwelt | 2 | mögliche Gefahren |
Verhalten im Gefahrfall | 5 | aus „Maßnahmen zur Brandbekämpfung“ „ungeeignete Löschmittel“ übernehmen |
Verhalten im Gefahrfall | 6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung |
Schutzmaßnahmen | 7 | aus „Handhabung“ übernehmen |
Schutzmaßnahmen | 8 | aus „geeignete persönliche Schutzausrüstung“ übernehmen |
Erste Hilfe | 4 | „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ (außer Hinweis für den Arzt) |
Hinweise zur Entsorgung | 13 | sachgerechte Entsorgung |